Arbeitnehmerüberlassung

Die Alpha Konstruktion GmbH befindet sich seit Januar 2026 in Liquidation und ist seit Mai 2000 im Besitz einer „Erlaubnis Zur Gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“
Überlassen im Sinne des AÜG bedeutet die Zurverfügungstellung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung an Dritte. Der Dritte erhält durch den  Überlassungsvertrag das Recht, den vom Dienstleister überlassenen Mitarbeiter wie ein Arbeitgeber anzuweisen.

Wir sind Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne. Unsere Mitarbeiter stehen bei uns in einem Arbeitsverhältnisses, das  nach den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts zu beurteilen ist. Wir übernehmen mit den Arbeitsverträgen das Arbeitgeberrisiko und die Arbeitgeberpflichten insbesondere nach dem Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.